Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen Energieausweis in der oberösterreichischen Energieausweisdatenbank ZEUS registrieren – egal ob Bestand, Neubau oder Sanierung.
Voraussetzungen
- USP-Konten eingerichtet und Rechte zugewiesen (Anleitung: USP-Konten einrichten)
- Web-Service-Zugangsdaten in GEQ hinterlegt
- Fertiger Energieausweis in GEQ
Vor der Registrierung: Pflichtfelder prüfen
Stellen Sie sicher, dass diese Felder in GEQ ausgefüllt sind:
| Feld | Hinweis |
|---|---|
| Aussteller Firma + Name | Wer hat berechnet |
| Bauherr / Auftraggeber | Name oder Firma + Ansprechpartner |
| Gebäude oder Gebäudeteil | Ganzes Gebäude oder einzelne Einheit |
| Anzahl Nutzungseinheiten | Im Gebäude und im EA |
| Denkmalschutz | Ja oder Nein |
| Katastralgemeinde | Aus kataster.bev.gv.at (nicht DORIS!) |
| Grundstücksnummer | Aus kataster.bev.gv.at (nicht DORIS!) |
Wichtig: Verwenden Sie immer die Daten aus dem offiziellen Kataster. DORIS kann veraltet sein, besonders bei kürzlich aufgeteilten Grundstücken.
Schritt 1: Registrierung starten
- Öffnen Sie den fertigen Energieausweis in GEQ
- Klicken Sie auf den Zeus-Button
- Falls nicht gespeichert: Geben Sie Username und Passwort des Web-Service-Kontos ein
- GEQ überträgt die Daten – das dauert einige Sekunden und der Browser öffnet sich mit dem ZEUS Formular
Schritt 2: Energieausweis-Typ wählen
Der Browser öffnet sich und die erste Registrierungsseite von ZEUS erscheint. Prüfen Sie die angezeigten Daten und wählen Sie den Typ:
Bei Bestand
- Wählen Sie Bestand
- Keine Baubehörde auswählen (Feld entfällt)
Bei Neubau
- Wählen Sie Neubauplanung
- Wählen Sie den Subtyp: Neubau, Zubau oder Abbruch und Neubau
- Wählen Sie die zuständige Baubehörde (Gemeinde)
Bei Sanierung
- Wählen Sie Sanierungsplanung
- Wählen Sie den Subtyp: Umbau, Größere Renovierung oder Sanierung
- Wählen Sie die zuständige Baubehörde (Gemeinde)
Für alle Typen:
- Wählen Sie, ob es ein öffentliches Gebäude ist
- Klicken Sie auf Nächster Schritt
Schritt 3: Plausibilitätsprüfung
Die Datenbank prüft den Energieausweis auf unplausible Werte.
Alles grün? Weiter zu Schritt 4.
Gelbe Hinweise?
- Lesen Sie die Meldung (z.B. "U-Wert kleiner 0,08 W/m²K")
- Prüfen Sie, ob der Wert korrekt ist
- Falls ja: Geben Sie eine kurze Begründung ein
- Die Registrierung kann fortgesetzt werden
Beispiel-Begründungen:
- "Bauteil mit Vakuumdämmung vorhanden"
- "Gemäß Angabe Installateur im Bestand vorhanden"
- "Werte aus Energiebuchhaltung übernommen"
Klicken Sie auf Nächster Schritt.
Schritt 4: Standort / Objekt
Dieser Schritt unterscheidet sich je nach Typ:
Bei Bestand und Sanierung
Das Gebäude existiert bereits im GWR:
- Die Karte zeigt alle Objekte auf dem Grundstück
- Wählen Sie das richtige Objekt aus der Liste
- Achten Sie auf Adresse und Nutzungsart (WO = Wohnen, BU = Büro, etc.)
- Das grüne Fähnchen in der Karte zeigt das ausgewählte Objekt
- Wählen Sie Ganzes Gebäude oder Einzelne Nutzungseinheit
- Klicken Sie auf Nächster Schritt
Bei Neubau
Das Gebäude existiert noch nicht im GWR:
- Die Karte zeigt das Grundstück
- Klicken Sie in die Karte auf die Stelle, wo das Gebäude errichtet wird
- Ein grünes Fähnchen erscheint – das ist die Geo-Koordinate
- Positionieren Sie das Fähnchen möglichst in der Mitte des zukünftigen Gebäudes
- Klicken Sie auf Nächster Schritt
Tipp: Benennen Sie das Projekt aussagekräftig (Adresse, Bauherr) – das erleichtert der Gemeinde die spätere GWR-Zuordnung.
Schritt 5: Weitere Zuordnung
Sie sehen eine Übersicht bereits registrierter Energieausweise für dieses Objekt/Grundstück.
Von Ihrer Firma: Alle Details sichtbar Von anderen Firmen: Nur Basisdaten (dass ein EA existiert)
Neuer Energieausweis
Wenn Sie einen komplett neuen EA registrieren, fahren Sie einfach fort.
Aktualisierung
Wenn Sie einen eigenen früheren EA aktualisieren:
- Wählen Sie Aktualisierung
- Geben Sie einen Grund ein (z.B. "Umplanung Heizung", "Korrektur U-Wert")
Klicken Sie auf Nächster Schritt.
Schritt 6: Beilagen hochladen
Laden Sie die relevanten Unterlagen hoch:
- Grundrisspläne
- Schnitte
- Bauteilaufbauten
Empfehlung: Alles hochladen, was für eine Stichprobenkontrolle nötig wäre. Dann entfällt die spätere Nachforderung.
Bevorzugtes Format: PDF Nicht empfohlen: Große Fotomengen, CAD-Rohdaten
Sie können Beilagen auch später noch hinzufügen.
Klicken Sie auf Nächster Schritt.
Schritt 7: Registrierung abschließen
- Prüfen Sie die Zusammenfassung
- Klicken Sie auf Registrierung abschließen
Achtung: Dieser Schritt ist nicht rückgängig machbar. Der Energieausweis kann nicht gelöscht werden. Bei Fehlern registrieren Sie später eine Aktualisierung.
Was Sie erhalten
Nach erfolgreicher Registrierung:
- Registrierungsnummer
- PDF mit QR-Code: Nur dieses PDF ist rechtsgültig.
- Plausibilitätsprüfungs-PDF: Dokumentation der Prüfung mit Ihren Begründungen.
- Behördenblatt (nur bei Neubau/Sanierung): Zusammenfassung der baurechtlichen Vorprüfung. Empfehlung: Gemeinsam mit dem EA bei der Baubehörde abgeben.
- Automatisches E-Mail: Mit Link zum PDF. Kann an den Auftraggeber weitergeleitet werden.
Nach der Registrierung
Für den Auftraggeber
- Drucken Sie das PDF mit Registrierungsnummer und QR-Code
- Oder leiten Sie das automatische E-Mail weiter
- Der Auftraggeber kann über den QR-Code jederzeit das PDF abrufen
Bei Einreichung (Neubau/Sanierung)
- Energieausweis ohne technischen Anhang abgeben
- Optional: Behördenblatt beilegen
- Die Gemeinde trägt die Registrierungsnummer ins GWR ein
In der Datenbank
Sie können jederzeit:
- Ihre registrierten EAs einsehen
- Weitere Beilagen hochladen
- Kommentare hinzufügen
Fehlerbehebung
Grundstücksnummer wird nicht gefunden → Prüfen Sie die Schreibweise auf kataster.bev.gv.at
Kein Objekt auf dem Grundstück (bei Bestand) → Kontaktieren Sie die Gemeinde, um das Gebäude im GWR anlegen zu lassen
Geo-Koordinate falsch gesetzt (bei Neubau) → Vor Abschluss: Fähnchen neu setzen → Nach Abschluss: Aktualisierung registrieren
Fehler in der Berechnung bemerkt → In GEQ korrigieren und als Aktualisierung neu registrieren
Kontakt
-
OÖ Energieausweisdatenbank: www.ooe.gv.at/energieausweisdatenbank
- Hinweis: Die Hotline beantwortet keine baurechtlichen Fragen (z.B. ob ein Vorhaben als Neubau oder Sanierung gilt). Dafür ist die Baubehörde zuständig.