FAQs
Wie ist vorzugehen, wenn bei der Sanierungsplanung die baurechtliche Anforderung an HWB/fGee nicht erfüllt ist.
In einem ersten Schritt kann man prüfen, ob es Potenzial bei der Erfassung der Daten gibt. Man kann z.B. bei einer vorhandenen Pelletsheizung den Wirkungsgrad Volllast/Teillast erheben und in GEQ eintragen.
Wie gehe ich vor, wenn die "alte" Heizung vorerst noch bestehen bleibt?
Für die Sanierungsplanung im Rahmen des Baurechts ist wichtig, dass sämtliche geplanten Maßnahmen einem Gesamtkonzept entsprechen. Die Einhaltung der Anforderungen bezieht sich auf die Umsetzung sämtlicher Sanierungsschritte.
Wichtig: Es handelt sich dabei um einen Planungsenergieausweis. Dieser Planungsenergieausweis kann Sanierungsschritte enthalten, die erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden.
Wichtig ist auch, in den Anmerkungen festzuhalten, dass es sich um einen Planungsenergieausweis handelt - dieser Energieausweis darf nicht für Vermietung/Verkauf verwendet werden, wenn einzelne Schritte nicht umgesetzt sind - das liegt aber im Verantwortungsbereich des Eigentümers.
Der Ausweisersteller hat oftmals keinen Einfluss darauf, in welcher Reihenfolge die Sanierungsschritte durchgeführt werden, oder ob einzelne Schritte weggelassen werden.
Haftungsausschluss: Die Ausführungen in diesem Artikel stellen den aktuellen Wissensstand von Zehentmayer Software dar. Wir übernehmen dafür keine Haftung. Für rechtliche Detailfragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Landesstellen oder Juristen aus dem Bereich Baurecht.