Die Neuerrichtung von Ölheizungen ist nicht mehr zulässig.

Der Anschluss an eine bestehende Ölheizung ist nach wie vor zulässig (z.B. bei Zubauten).

Voraussetzung:
Erfüllung der Anforderungen.

Um den fGee zu erfüllen, ist z.B. die Errichtung einer PV oder thermischen Solaranlage erforderlich.

Hilfreich ist auch, das Warmwasser getrennt von der Ölheizung bereitzustellen, z.B. mit einem Wärmepumpenboiler (also Luft/Wasser-Wärmepumpe nur für Warmwasser).


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