Korrekturfaktor Empfindlichkeit
Empfindlichkeitsniveau |
Ksens |
Anmerkung |
Schutzziel „Schlaf“ im Wohngebäude |
0 dB |
Ruhe und Erholung |
Schutzziel „Arbeit“ im Nichtwohngebäude |
–5 dB |
Arbeitsräume mit nicht über die Wohnnutzung hinausgehender Lärmentwicklung, z. B. Büro, Kanzlei, Arztpraxis und Betrieb |
Schutzziel „Schlaf“ im Nichtwohngebäude |
–5 dB |
bei zeitlich begrenzter Aufenthaltsdauer, z. B. Hotel, Pension, Wohnheim oder Krankenhaus |
Tabelle E.2 — Empfindlichkeitsniveaus im Empfangsraum: Nebenraum
Empfindlichkeitsniveau |
Ksens |
Anmerkung |
Nebenraum |
–5 dB |
bei zeitlich begrenzter Aufenthaltsdauer, z. B. im Bad |
Kleinvolumiger Nebenrauma |
–10 dB |
Volumen < 10 m3, z. B. WC, Bad und Abstellraum |
Nebenraum bei technischen Anlagen |
–10 dB |
weil die Privatsphäre nicht gestört wird |
Kleinvolumiger Nebenraum bei technischen Anlagena |
–15 dB |
weil die Privatsphäre nicht gestört wird |
a) Aufgrund der geringen Raumtiefe darf ein Nebenraum nicht maßgeblich für die Gesamtkonstruktion verwendet werden.
Tabelle E.3 — Empfindlichkeitsniveaus im Empfangsraum: Verbindungstür
Empfindlichkeitsniveau |
Ksensa |
Anmerkung |
Zu Aufenthaltsraum |
–5 dB |
nur bei direktem Zugang (nicht über den Nebenraum) |
Zu Aufenthaltsraum einer eigenen Nutzungseinheit |
–10 dB |
nur bei direktem Zugang (nicht über den Nebenraum) |
Zu Nebenraum |
–15 dB |
nur, wenn dieser akustisch geschlossen ist |
a) Nur für den Fall, dass die Verbindungstür aus Sicht des Empfangsraums eine erwünschte (Alltags-)Funktion erfüllt.
Tabelle E.4 — Empfindlichkeitsniveaus im Empfangsraum: Technische Anlagen
Empfindlichkeitsniveau |
Ksens |
Anmerkung |
Andere Nutzungseinheit |
0 dB |
– |
Eigene Nutzungseinheit: dauerhafter Betrieb |
0 dB |
dauerhafter Betrieb zur Aufrechterhaltung der vereinbarten Eigenschaften erforderlich, z. B. Wasser- und Abwasseranlage, Zentralheizung |
Eigene Nutzungseinheit: kein dauerhafter Betrieb |
–10 dB |
kein dauerhafter Betrieb zur Aufrechterhaltung der vereinbarten Eigenschaften erforderlich, z. B. Garagentor, Abschattungsvorrichtung |
Tabelle E.5 — Empfindlichkeitsniveaus im Empfangsraum: Nutzungseinheit
Empfindlichkeitsniveau |
Ksensa |
Anmerkung |
Im eigenen Wohnbereich |
–5 dB |
Empfindlichkeit gegenüber eigenem Lärm wird pauschal geringer angesetzt; nur für Wohngebäude (nicht für Hotel, Pension, Wohnheim usw.) |
Organisatorischer Schallschutz |
–10 dB |
Nur, wenn der organisatorische Schallschutz auch real umsetzbar ist, grundsätzlich in jedem Wohn- und Nichtwohngebäude möglich |
Im eigenen Wohnbereich in Kombination mit dem organisatorischen Schallschutz |
–15 dB |
Kombination, die im Privatbereich üblich und weit verbreitet ist |
a) Aufgrund der geringen Raumtiefe darf ein Nebenraum nicht maßgeblich für die Gesamtkonstruktion verwendet werden.
Die Berücksichtigung von Empfindlichkeitsniveaus nach Tabelle E.1 bis Tabelle E.4 ergeben sich unmittelbar aus der Raumnutzung. Wird der organisatorische Schallschutz gemäß Tabelle E.5 angewendet, dann ist dieser explizit anzuführen und im Einzelfall zu begründen. In der eigenen Nutzungseinheit ergibt sich für Wohn- und Nichtwohngebäude ein gleiches Empfindlichkeitsniveau aus der Kombination von Tabelle E.1 und dem eigenen Wohnbereich nach Tabelle E.5. Der reduzierte Schallschutz aufgrund einer Verbindungstür setzt eine aus Sicht des Empfangsraums erwünschte (Alltags-)Funktion voraus. Ist dies nicht der Fall (z. B. aufgrund einer Brandschutztür als zweiter Fluchtweg oder eines gemieteten Einzelzimmers im Hotel mit Verbindungstür), dann ist auch kein reduzierter Schallschutz gerechtfertigt.
lt. ÖNORM B 8115-2:2021-04
Tags: Schall, Schallberechnung, Empfindlichkeitsniveaus,