Verfügbar ab GEQ-Version 2022.18
OI3 - BG3 bietet u.a. vereinfachte Berechnungen für Zwischenwände "innerhalb" des Energieausweises, also jene Bauteile, die im Energieausweis unberücksichtigt bleiben.
Wie sind Zwischenwände zu handhaben, die im Menüpunkt Bauteile erfasst sind, weil sie die "Außengrenze" des Energieausweises darstellen?
Zwischenwände, die die Grenze zu einer anderen Zone darstellen (also z.B. die Trennwand bei Reihenhäusern) sind im Energieausweis abgebildet und es ist deshalb nicht erforderlich, diese Zwischenwände im Menüpunkt OI3 zu berücksichtigen.
Wie werden Bodenbeläge berücksichtigt?
Die vereinfachte Berücksichtigung von Bodenbelägen erfolgt nach einem fix vorgegebenen Aufteilungsschlüssel. Ja, es stimmt, das führt zur unverständlichen Tatsache, dass z.B. ein Linoleum-Boden aufscheint, obwohl das reale Gebäude keinen Linoleum-Boden aufweist.
Es besteht die Möglichkeit, die Bodenbeläge teilweise oder ganz im Menüpunkt Bauteile detailliert zu erfassen. In diesem Fall führt man eine entsprechende Reduzierung der Bodenfläche durch (freie Eingabe).
Für die Berechnung des Entsorgungsindikators ist die Erfassung der Einstufung sowie des Verwertungspotenzials erforderlich.