Bei Berechnungen nach OIB 2025 kann die Kombination aus Photovoltaik und Pellets im Nachweisweg 2 derzeit nicht gemeinsam berücksichtigt werden.
Für diese Konstellation ist ein spezielles Berechnungsverfahren erforderlich, das in der aktuellen Berechnungsgrundlage noch nicht eindeutig abgebildet ist. Daher steht dafür derzeit kein belastbarer Rechenweg in GEQ zur Verfügung.
Unter OIB 2023 war diese Kombination aufgrund der damaligen Berechnungsmethodik noch abbildbar.