Ab 23. Juni 2015 ist es erforderlich, für sämtliche neu ausgestellte Energieausweise einen Upload in das WUKSEA durchzuführen.
Wie erhalte ich Zugangsdaten für das WUKSEA?
Die Zugangsberechtigung wird im Rahmen des Unternehmensserviceportals erteilt. Weitere Infos auf https://www.usp.gv.at
Welche Daten werden übertragen?
Die Übertragung beinhaltet Energieausweis-Kennzahlen, wie z.B. den Heizwärmebedarf. Eine Übermittlung des Energieausweis-PDF wird nicht durchgeführt.
Ist die Durchführung des Uploads verpflichtend?
Ja, Upload ist verpflichtend.
Wichtig: Eine Nicht-Durchführung des Uploads stellt eine Verwaltungsübertretung dar.
Ist ein ausgestellter Energieausweis ungültig, solange kein Upload durchgeführt wurde?
Die Gültigkeit des Energieausweises steht in keinem Zusammenhang mit dem Upload.
In welcher Form erfolgt die Rückmeldung von WUKSEA?
Die erfolgreiche Übermittlung wird ausschließlich per E-Mail bestätigt. Maßgeblich ist hierfür die im Unternehmensserviceportal angegebene E-Mail Adresse.
Nach erfolgreicher Kontrolle der Energieausweis-Daten erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung. Erst mit Erhalt der Registrierungsbestätigung gilt der Energieausweis als korrekt ins WUKSEA eingetragen.