Konditionierte Bruttogrundflächen (BGF), insbesondere in Dachgeschoßen, werden nur ab einer Nettoraumhöhe von 1,5 m berücksichtigt. In diesem Fall wird für die Ermittlung der BGF als fiktive umschließende Wanddicke 0,4 m angenommen. In Treppenhäusern, Aufzugsschächten sowie Ver- und Entsorgungsschächten wird die BGF errechnet als wäre die Geschoßdecke durchgezogen. Das gilt auch für Treppenaugen bis zu einer maximalen Fläche von 2 m² je Geschoß und Treppe. Treppenaugen mit einer größeren Fläche werden – abzüglich der maximal anrechenbaren Fläche von 2 m² je Geschoß und Treppe – von der betreffenden BGF in Abzug gebracht. Sonstige Deckenöffnungen (z. B. bei Galerien) sind nicht in die BGF einzurechnen.
Auszug aus Ö-Norm B8110-6-1 2019
BGF-Reduktion bei Dachschrägen
Auszug aus Ö-Norm B8110-6-1 2019
Eingabe GEQ
Erfassung einer Abzugsfläche:
Galerieerfassung:
Tags: Geometrie, BGF-Reduktion, Dachschräge eingeben, BGF Reduzierung im Dachgeschoss, Galerie, Spitzböden und Abseitenräume