Der erneuerbare Anteil für die OIB Richtlinie kann unter anderem mit einer Solaranlage erfüllt werden. Die Anleitung dient als Nachweis, ob genügend Solare Energie am Gebäude erzeugt wird, um die Anforderungen aus der OIB Richtlinie zu erfüllen.
Anforderungen OIB Richtlinie:
Die Anforderung des Mindestmaßes von Energie aus erneuerbaren Quellen bei Neubau und größerer Renovierung eines Wohngebäudes (WG) oder Nicht-Wohngebäudes (NWG) wird unter anderem durch Erwirtschaftung von Solarerträge am Standort oder in der Nähe erfüllt. OIB-Richtlinie 6,2019 - Punkt 5.2.3.c
Es sind laut OIB Richtlinie durch aktive Maßnahmen, wie durch Solarthermie, Netto-Endenergieerträge am Standort oder in der Nähe von mindestens 20 Prozent des Endenergiebedarfes für Warmwasser ohne diese aktiven Maßnahmen zu erwirtschaften.
Die Einhaltung der 20 Prozent muss der Berechner selbständig im GEQ überprüfen und bestätigen.
Anleitung zur Überprüfung
Schritt 1: Solaranlage ausschalten
Eine Sicherungskopie des Projekts anlegen und die Solaranlage aus dem Projekt entfernen:
Schritt 2: Warmwasser Endenergiebedarf ablesen
Warmwasser Energiebedarf = 4 877 kWh/m²
Schritt 3: Solaranlage aktivieren
Schritt 4: Netto Wärmeertrag ablesen und Hilfsenergie abziehen
Netto Wärmeertrag Solaranlage: 3488 kWh/a
Hilfsenergie: 136 kWh/a
Erträge Solaranlage: 3488 - 136 = 3 352 kWh/a
Schritt 5: Anteil ausrechnen:
Warmwasser Energiebedarf = 4 877 kWh/m²
Erträge Solaranlage = 3 352 kWh/a
Anteil: = 69 % > 20 % erfüllt
Schritt 6: Bestätigung
Tags: erneuerbarer Anteil, Solaranlage, Nachweis Endenergiebedarf