Energieausweis nach 10 Jahren neu ausstellen

Lukas Zehentmayer
Veröffentlicht von Lukas Zehentmayer
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Gilt für: GEQ Classic, alle Lizenzarten, alle Bundesländer, Umstellung auf die aktuelle OIB-Richtlinie 6.

 

Ein Energieausweis ist laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) zehn Jahre gültig. Danach braucht das Gebäude einen neuen Energieausweis. Einen abgelaufenen Energieausweis kann man nicht verlängern: Der neue Energieausweis wird nach der aktuell gültigen OIB-Richtlinie 6 neu berechnet und neu ausgestellt.

 

Wenn Sie den ursprünglichen Energieausweis in GEQ erstellt haben, müssen Sie nicht bei null beginnen. GEQ übernimmt beim Umstellen auf die aktuelle OIB-Richtlinie 6 alle Eingaben aus Ihrem bestehenden Projekt. Ergänzen müssen Sie nur die Angaben, die die aktuelle Richtlinie zusätzlich verlangt.

 

Was GEQ beim Neuausstellen aus Ihrem Projekt übernimmt

Beim Umstellen eines bestehenden GEQ-Projekts auf die aktuelle OIB-Richtlinie 6 bleiben alle bisherigen Eingaben erhalten, zum Beispiel:

  • Gebäudegeometrie und Flächen
  • Bauteilaufbauten und U-Werte
  • Fenster und Türen
  • Haustechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung)
  • Projekt- und Gebäudedaten

Angaben, die die aktuelle OIB-Richtlinie 6 neu eingeführt hat, ergänzen Sie in den jeweiligen Eingabemasken.

 

Neuen Energieausweis in GEQ ausstellen: Schritt für Schritt

Tipp: Sichern Sie den ursprünglichen Energieausweis vorab als Kopie. So können Sie weiterhin auf die alten Daten und Ergebnisse zugreifen.

 

Projektdaten in GEQ: Einstellung Bestandsprojekt, Anforderungen auf keine und Auswahl der aktuellen OIB-Richtlinie

Der Screenshot zeigt die Projektdaten in GEQ mit der Einstellung „Bestandsprojekt“, den Anforderungen „keine“ und der Auswahl der OIB-Richtlinie.

 

  1. Sichern Sie den ursprünglichen Energieausweis als Kopie des Projekts.
  2. Öffnen Sie die Projektdaten und stellen Sie das Projekt auf „Bestandsprojekt“.
  3. Setzen Sie die Anforderungen auf „keine“ und wählen Sie die aktuelle OIB-Richtlinie aus.
  4. Bestätigen Sie mit dem grünen Häkchen.
  5. Ergänzen Sie die neuen Angaben, die die aktuelle OIB-Richtlinie 6 verlangt.
  6. Prüfen Sie das Gebäude auf Änderungen seit der Erstausstellung (siehe Checkliste unten) und passen Sie die Eingaben an.
  7. Berechnen Sie das Projekt neu und stellen Sie den Energieausweis als Bestand neu aus.

 

Checkliste: Was Sie vor dem Neuausstellen prüfen sollten

Auch wenn GEQ alle Eingaben übernimmt, kann sich am Gebäude seit der Erstausstellung etwas geändert haben. Prüfen Sie vor dem Neuausstellen des Energieausweises insbesondere:

  • Gebäudehülle: neue Fenster, Dämmung von Fassade, Dach oder Kellerdecke
  • Haustechnik: Tausch der Heizung, neue Wärmepumpe, Photovoltaik- oder Solaranlage, Lüftungsanlage
  • Zubauten, Ausbauten oder Abbrüche: ausgebautes Dachgeschoß, Wintergarten, geänderte beheizte Flächen
  • Nutzung: geänderte Nutzung von Räumen oder Gebäudeteilen
  • Unterlagen: aktuelle Pläne, Rechnungen oder Bestätigungen über durchgeführte Maßnahmen

Tipp: Eine Begehung des Gebäudes ist der verlässlichste Weg, Änderungen seit der Erstausstellung zu erkennen.

 

Wichtig: Mit dem neuen Energieausweis bestätigen Sie als Ausstellerin oder Aussteller die Richtigkeit aller Angaben, auch der Werte, die aus dem früheren Projekt übernommen wurden. Prüfen Sie übernommene Daten deshalb genauso sorgfältig wie neu erfasste Daten.

 

Häufige Fragen zum Neuausstellen nach 10 Jahren

Kann ich einen abgelaufenen Energieausweis verlängern?

Einen abgelaufenen Energieausweis kann man nicht verlängern. Nach zehn Jahren wird ein neuer Energieausweis nach der aktuell gültigen OIB-Richtlinie 6 berechnet und ausgestellt. In GEQ verwenden Sie dafür Ihr bestehendes Projekt, sodass Sie die Gebäudedaten nicht neu erfassen müssen.

 

Ich habe den ursprünglichen Energieausweis nur als PDF. Kann ich ihn in GEQ übernehmen?

Ein PDF enthält die Ergebnisse eines Energieausweises, aber nicht das vollständige Rechenmodell. Wenn Sie nur das PDF haben, erfassen Sie das Gebäude in GEQ neu. Das alte PDF können Sie als Unterlage für die Erfassung verwenden. Prüfen Sie die Werte daraus aber genauso wie jede andere Unterlage, da Sie als neue Ausstellerin oder neuer Aussteller für alle Angaben verantwortlich sind.

 

Der ursprüngliche Energieausweis wurde mit einer anderen Software erstellt. Was muss ich tun?

Projekte aus anderen Energieausweis-Programmen können nicht in GEQ geöffnet werden. Erfassen Sie das Gebäude in GEQ neu. Ab diesem Zeitpunkt können Sie das GEQ-Projekt für alle künftigen Energieausweise dieses Gebäudes weiterverwenden.

 

Das Gebäude wurde saniert. Kann ich trotzdem mein altes Projekt verwenden?

Ja, Sie können Ihr bestehendes GEQ-Projekt auch nach einer Sanierung verwenden. Passen Sie die geänderten Bauteile, Fenster oder die Haustechnik an und berechnen Sie das Projekt anschließend neu.

 

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Tags: Neuausstellung, Bestand, Verkauf, aktuellen Energieausweis ausstellen, Energieausweis abgelaufen, Energieausweis verlängern, 10 Jahre, neue OIB-Richtlinie

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