Größere Renovierung
Definition Größere Renovierung:
Renovierung, bei der mehr als 25 % der Oberfläche der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden, es sei denn, die Gesamtkosten der Renovierung der Gebäudehülle und der gebäudetechnischen Systeme betragen weniger als 25 % des Gebäudewertes, wobei der Wert des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wurde, nicht mitgerechnet wird.
lt. Begriffsbestimmungen zur OIB 2019
Anforderungen lt. OIB Richtlinie 2019:
Eingabe eines Sanierungsprojekts mit "Größere Renovierung" im GEQ
In den Projektdaten das Häkchen "Größer Renovierung" aktivieren.
Unter Drucken und Ergebnisse kann man sich die Anforderung anhand dieses Beispiels anschauen.
Einzelmaßnahmen
Anforderungen Einzelmaßnahmen nach OIB 2019:
Die Anforderungen sind erfüllt, wenn die maximale Wärmedurchgangskoeffizienten für Bauteile der Gebäudehülle gemäß Punkt 4.4 ab 1.1.2021 um mindestens 24 % unterschritten werden.
Auszug aus der OIB Richtlinie 6 (2019) Punkt 4.4 für das Beispiel oberste Geschossdecke:
Mit der Unterschreitung um 24% beträgt die U-Wert Anforderung bei Decken zu Dachräumen ca. 0,15 W/m²K.
Ausnahme: Wenn ein Sanierungskonzept mit Anforderung einer größeren Renovierung gemacht wurde, dürfen einzelne Bauteile die U-Wert Anforderungen überschreiten, jedoch nicht dem Sanierungskonzept widersprechen. Ein Renovierungsausweis kann als Sanierungskonzept herangezogen werden. Dieser ist neu ab der OIB Richtline 2019 eingeführt worden.
Eingabe eines Sanierungsprojekts als "Einzelmaßnahme" im GEQ
In den Projektdaten das Häkchen "Größer Renovierung" nicht aktivieren.
Anforderungen der Einzelbauteile, mit den erhöhten Anforderungen.
Bei diesem Beispiel gibt es keine HWB oder fGEE Anforderungen.
Tags: U-Wert Anforderungen werden nicht angezeigt, HWB und fGEE Anforderungen werden nicht angezeigt, ab wann muss man Größere Renovierung auswählen, Sanierungsanforderungen