Die Installation der Version 2021.6 ist die Voraussetzung, um die OIB 2019 einstellen zu können.
OIB 2019
Die Berechnung gemäß OIB 2019 ab '21 steht nun für das Bundesland Burgenland zur Verfügung. Für Informationen, unter welchen Voraussetzungen bereits jetzt schon ein Nachweis gemäß OIB Richtlinie 6, Ausgabe April 2019 (OIB-33.6-026/19) zur erfolgen hat, wenden Sie sich bitte an die zuständige Baubehörde.
OI3 Bilanzgrenze WBF Burgenland
Für die Wohnbauförderung ab 09-2018 können jetzt in den projektbezogenen Einstellungen die Bilanzgrenze und die Ausgabe des anzuwendenden OI3-Leitfadens frei ausgewählt werden.
Tags: OIB 2015 nicht mehr gültig?, Burgenland WBF, OIB 2019 in Burgenland, OIB Richtlinie 6 2019, OIB-Leitfaden 4.0 BG1, OI3 Klassifizierung