Ausnahmen der OI3-Richtlinie

Bilanzgrenze BG0 umfasst alle Bauteile der thermischen Gebäudehülle mitsamt den Zwischendecken (exkl. Bodenbeläge). Dabei gilt: die Konstruktionen der thermischen Gebäudehülle exkl. Dacheindeckung, Feuchtigkeitsabdichtungen, hinterlüfteten Fassaden.

 

Nicht berücksichtigt werden:

  • Dacheindeckungen


    Dachziegel, Blecheindeckungen, etc. samt Unterkonstruktion der Hinterlüftungsebene: Hinterlüftete Dachkonstruktionen werden bis zur Hinterlüftungsebene berücksichtigt.

     

    Kies, Substrat (samt Wurzelschutzbahn, Vlies, etc.) in Flachdächern: Flachdächer werden bis einschließlich der Dämmebene berücksichtigt

     

  • Feuchtigkeitsabdichtungen
    Alle Abdichtungen (Bituminöse Abdichtungen, Dampfsperren, Dampfbremsen, usw.) in Bodenplatte, Dach, Decken- und Außenwandkonstruktionen

     

  • Hinterlüftete Fassaden
    In einer Außenwand mit hinterlüfteter Fassade wird die Konstruktion nur bis zur Hinterlüftungsebene berücksichtigt, exkl. Folien (z.B. winddichte Ebene, Dampfbremsen, etc.)

     

  • Fassadenverkleidungen

     

  • Dübel und Armierungsgewebe in Wärmedämmverbundsystemen


    Hinweis: Berücksichtigt werden nur Dämmung, Kleber (Defaultwert: äquivalente Bauteilschicht mind. 0,5 cm) und Putz (Defaultwerte: Dünnputz 0,5 cm und Dickputz 1,5 cm).

  • Fußbodenbeläge und Estrichbeschichtungen
    Hinweis: der Aufbau der Decken endet mit dem Estrich

     

  • Mörtel und Verklebungen bei Mauerwerken

     

  • Metallständer
    bei Vorsatzschalen von Außenwänden, abgehängten Decken, etc.

     

  • Befestigungen (Schrauben, Nägel, etc.)
    gilt auch für vernagelte Brettstapeldecken, - wände Verbindungsarten bleiben unberücksichtigt

     

  • Stahlträger (auch mit statischer Funktion)

 

Quelle: OI3 Berechnungsleitfaden V 4.0 (Stand September 2018)

IBO - Österreichisches Institut für Bauen und Ökologie GmbH

 

Tags: OI3, Ausnahmen, Bauteilschichten

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