Update 10. Juli 2026: Die Fördermittel der Sanierungsoffensive 2026 sind ausgeschöpft. Neue Registrierungen und Antragstellungen sind nicht mehr möglich. Bereits bestehende Registrierungen und eingereichte Anträge behalten ihre Gültigkeit und werden weiterhin bearbeitet.
Die Sanierungsoffensive 2026 umfasst zwei Bundesförderungen in Österreich: den Sanierungsbonus für thermisch-energetische Sanierungen und den Kesseltausch für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme.
Alle offiziellen Förderbedingungen, Infoblätter und Unterlagen finden Sie auf der Website der Sanierungsoffensive.
SanCheck in GEQ
GEQ kann seit Version 2025.65 vom 11. Dezember 2025 das technische Datenblatt für den Sanierungsbonus direkt aus der Berechnung exportieren.
Öffnen Sie dazu das gewünschte Projekt und wählen Sie „SanCheck“.
Die erforderlichen technischen Angaben werden aus Ihrer GEQ-Berechnung übernommen und in das technische Datenblatt übertragen. Dadurch entfällt das händische Übertragen der Berechnungsergebnisse.
Wichtig: Für den Fördernachweis des Sanierungsbonus 2026 ist in ganz Österreich die Berechnung nach OIB-Richtlinie 6, Ausgabe April 2019, erforderlich. Eine Berechnung nach OIB 2023 kann für diesen Fördernachweis nicht verwendet werden.
Bestehende Förderfälle 2026
Neue Registrierungen und Förderanträge für den Sanierungsbonus sind seit 2. Februar 2026 nicht mehr möglich.
Mit 10. Juli 2026 wurde auch die Einreichmöglichkeit für den Kesseltausch beendet. Damit sind die Budgetmittel der Sanierungsoffensive 2026 ausgeschöpft.
Bereits bestehende Registrierungen und eingereichte Anträge werden weiterhin nach den Förderbedingungen 2026 abgewickelt.
Für diese Projekte kann der SanCheck in GEQ weiterhin zur Erstellung der erforderlichen technischen Unterlagen verwendet werden.
Bei umfassenden Sanierungen und Teilsanierungen müssen die geförderten Maßnahmen sowie die Endabrechnung spätestens bis 30. September 2028 abgeschlossen beziehungsweise übermittelt werden.
Bei Einzelbauteilsanierungen gelten die Fristen der jeweiligen bestehenden Registrierung. Die Antragstellung muss innerhalb von neun Monaten nach der Registrierung erfolgen; zu diesem Zeitpunkt muss die Maßnahme fertig umgesetzt und abgerechnet sein.
Energieberatung: Anerkannte Protokollvorlagen
Für das Energieberatungsprotokoll kann unser Zusatzmodul Optiqus verwendet werden, da damit die relevanten Informationen strukturiert erfasst werden können.
Welche Inhalte ein Energieberatungsprotokoll für einen konkreten Förderfall verpflichtend enthalten muss, legt ausschließlich die Förderstelle fest.
Ausblick: Sanierungsoffensive 2027
Update 10. Juni 2026: Die Fortführung der Sanierungsoffensive wurde im Rahmen des Doppelbudgets abgesichert.
Ab 2027 stehen jährlich insgesamt 360 Millionen Euro zur Verfügung:
- 181 Millionen Euro für den Sanierungsbonus
- 179 Millionen Euro für den Kesseltausch
Die konkrete inhaltliche und technische Ausgestaltung der Förderung für 2027 wird derzeit vorbereitet.
Welche Berechnungsgrundlagen, technischen Anforderungen, Formulare und Nachweise für den Sanierungsbonus 2027 erforderlich sein werden, steht derzeit noch nicht fest. Die Details sollen im Herbst 2026 vorgestellt werden.