Wohnbauförderung in Kärnten mit der OIB23 kann nicht ausgewählt werden

Für Kärnten ist die OIB-Richtlinie 6, 2023 bereits eingebaut. Beachten Sie, dass die Wohnbauförderung nicht direkt ausgewählt werden kann; bitte richten Sie sich nach dem Baurecht und wählen Sie die Wohnbauförderung später in Zeus aus.


Die Anforderungen in der WBF sind identisch mit dem Baurecht. Es ist also kein gesonderter Ausdruck erforderlich.

Tipp:
1. In GEQ in den Projektdaten Bauverfahren wählen.
2. Während des Uploads in Zeus den Bereich "WBF" wählen.

 

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