Muss man die sommerliche Überwärmung berechnen?

*Angaben ohne Gewähr*

 

Der sommerliche Wärmeschutz (gemäß OIB-Richtlinie 6) muss eingehalten werden. Das Ziel ist, eine Überhitzung im Sommer zu vermeiden.

 

Was heißt das konkret?

 

Wenn z. B. Außenjalousien an Fenstern mit Süd-, Ost- oder Westausrichtung vorhanden sind, kann man annehmen, dass die Überwärmung im Sommer verhindert wird.

 

Wichtig:

• Es muss nicht zwingend eine Berechnung durchgeführt werden.

• Der Ausweisersteller entscheidet, ob die Maßnahmen ausreichen oder ob er eine rechnerische Nachweisung machen will.

War dieser Beitrag hilfreich?

0 von 0 fanden dies hilfreich

Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen