Defaultwerte (z. B. für U-Werte) dürfen nur dann verwendet werden, wenn eine plausible und nachvollziehbare Ermittlung des realen Bauteilaufbaus nicht möglich ist – insbesondere, wenn eine zerstörungsfreie Prüfung nicht machbar ist.
Dokumentieren Sie im Zweifelsfall im GEQ-Projekt, warum ein Defaultwert verwendet wurde – das erhöht die Nachvollziehbarkeit bei Prüfungen.