Darf man bei Verkaufsenergieausweisen immer den Defaultwert benutzen?

Lukas Zehentmayer
Veröffentlicht von Lukas Zehentmayer

Defaultwerte (z. B. für U-Werte) dürfen nur dann verwendet werden, wenn eine plausible und nachvollziehbare Ermittlung des realen Bauteilaufbaus nicht möglich ist – insbesondere, wenn eine zerstörungsfreie Prüfung nicht machbar ist.

 

Dokumentieren Sie im Zweifelsfall im GEQ-Projekt, warum ein Defaultwert verwendet wurde – das erhöht die Nachvollziehbarkeit bei Prüfungen.

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