Die gleichzeitige Eingabe zweier Heizsysteme (z. B. Gas und Wärmepumpe) in einem Energieausweis ist nicht zulässig, da die ÖNORM keine Rechenregeln zur Aufteilung der Energieflüsse auf zwei Systeme vorgibt.
Vorgehen bei Doppelsystemen:
Wenn in der Realität zwei Heizsysteme im Einsatz sind, empfehlen wir folgende Vorgangsweise:
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Erfassen Sie zunächst das System A in der Haustechnik (z. B. Gastherme).
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Erstellen und speichern Sie den Energieausweis.
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Ändern Sie anschließend die Haustechnik auf System B (z. B. Wärmepumpe).
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Erstellen Sie einen zweiten Energieausweis.
So erhalten Sie zwei Varianten, die Sie bei Bedarf gegenüberstellen können – etwa als Ist-Zustand und Planungszustand.
Zusätzliche Hinweise / Fehlerquellen:
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Eine rechnerische Kombination beider Systeme ist normativ nicht erlaubt.
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Wenn eines der beiden Systeme nur unterstützend (z. B. als Spitzenlast-Abdeckung) genutzt wird, können Sie dies im Anmerkungsfeld des Energieausweises textlich dokumentieren, allerdings nicht rechnerisch berücksichtigen.